Versicherungen sind notwendig - aber welche?
Wir geben Ihnen einen ersten Überblick, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen grundsätzlich in Frage kommen. Wenn Sie Interesse haben an einer ausführlichen Ausarbeitung mit einer Checkliste, können Sie diese weiter unten anfordern. Kostenlos und unverbindlich.
1 Geschäftsversicherungen
Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungsarten: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Glas können zusammengefasst werden.
1.1 Feuerversicherung
Es geht zunächst um die Gebäude-Feuerversicherung. Sie ist in vielen Gebieten durch Pflichtversicherungen bei bestimmten Versicherern geregelt.
Es gibt auch eine Feuerversicherung für Betriebseinrichtungen und Warenvorräten. Hier herrscht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland freier Wettbewerb. Das heißt, man kann sich seine Versicherungsgesellschaft selbst auswählen.
1.2 Einbruchdiebstahl und Raub
Hier geht es um das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch.
1.3 Leitungswasserversicherung
Diese deckt Schäden an versicherten Sachen ab durch Leitungswasser, das aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser).
1.4 Sturmversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch Sturm inkl. Folgeschäden (z. B. Warenbeschädigung oder Vernichtung). Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar.
1.5 Glasversicherung
Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenster- oder Türscheiben, Glasbausteinen und Wandspiegeln durch Zerbrechen inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung können abgedeckt werden. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur, etc.) sind möglich.
2 Gebäudeversicherung
Diese Versicherung ist relevant für diejenigen, die Eigentümer ihres Geschäftsgebäudes sind. Sie wird auch Geschäftsgebäudeversicherung oder Firmengebäudeversicherung genannt.
Darüber hinaus bieten Versicherer bei der Geschäftsgebäudeversicherung zubuchbare Bausteine an, so zum Beispiel Elementarschäden. Darunter können unter anderem Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch fallen.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt keine Schäden ab, die an beweglichem Mobiliar, wie zum Beispiel Schreibtischen, Stühlen oder auch technischer Einrichtung entstanden sind.
3 Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund dieses Schadens unterbrochen wird. Es können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl / Raub, Leitungswasser und Sturm gedeckt werden.
4 Betriebskostenversicherung
Diese Versicherung deckt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers die monatlichen Betriebskosten für eine zuvor bestimmte Zeitspanne (meistens 1 Jahr) ab.
5 Haftpflichtversicherungen
Bei dieser Versicherungsgruppe sind eine ganze Menge an Arten möglich:
5.1 Berufshaftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)
Sie ist eine Versicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Dazu gehören in erster Linie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Treuhänder, Ärzte sowie Dolmetscher/Übersetzer.
5.2 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Es ist oft notwendig, diese Versicherung abzuschließen: Bei bestimmten Berufszweigen, z. B. bei IT-Dienstleistern, verlangen Kunden häufig den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bevor sie einen Auftrag vergeben.
5.3 IT-Haftpflichtversicherung
Die IT-Haftpflichtversicherung ist eine Untergruppe der Vermögensschaden-haftpflichtversicherung. Eine IT-Haftpflichtversicherung benötigen alle Unternehmer und Freelancer, die in der IT-Branche arbeiten und auf Basis ihrer beratenden oder programmierenden Tätigkeit einen sogenannten echten Vermögensschaden verursachen können.
5.4 Betriebshaftpflichtversicherung
Sie kann sowohl allein als auch ergänzend zu einer Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie ist jedoch im Gegensatz zur Berufshaftpflicht-versicherung lediglich für den Schutz eines Betriebes sinnvoll.
5.5 Umwelthaftpflichtversicherung
Dadurch ist die Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (z. B. Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind, möglich.
5.6 Produkthaftpflichtversicherung
Sie bietet Deckungsschutz für die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht werden (z. B. unzureichende Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung). Nach dem Gesetz haftet ein Warenhersteller (und vielfach sogar ein Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Darüber hinaus kann vom Geschädigten Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
6 Rechtsschutzversicherung
Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen (Anwalts- und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des Geschäfts ergeben (z. B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden oder Lieferanten, Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen, etc.).
7 Maschinenbruchversicherung
Reparaturen an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost, etc.
8 Forderungsausfallversicherung (Kreditversicherung)
Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die verbreiteste ist die Warenkreditversicherung. Hier können Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichert werden. Dabei muss für eine Leistung des Versicherers nicht zwingend die Insolvenz des Schuldners vorausgehen.
9 Elektronikversicherungen
Durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Brand, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage usw. können Schäden an EDV-Anlagen, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entstehen.
Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.
10 Kfz-Versicherung, erweitert
Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung angeboten.
11 Transportversicherung
Diese deckt den Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung ab. Zum Teil besteht Versicherungspflicht, wie z.B. für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger).
12 Vertrauensschadenversicherung
Hier geht es um den Schutz vor finanziellen Schäden aus unerlaubten Handlungen eigener Mitarbeiter und weiterer Vertrauenspersonen. Gedeckt sind Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung und Betrug einschließlich Computermissbrauch.
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