Verständlich erklärt.
Bei Ihrer Unternehmensgründung stehen Sie auch vor der Frage, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen betreiben wollen. Mit dem Thema "Rechtsformen" hatten Sie bisher in aller Regel nichts zu tun.
Deshalb geben wir Ihnen einen ersten Überblick, welche Aspekte bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen sollten.
1 Einführung
Das Handels- und Gesellschaftsrecht gibt den Unternehmern die zur Verfügung stehenden Unternehmensformen (Rechtsformen) gesetzlich vor. Die Rechtsform legt die Rollen fest, in denen Unternehmer selbst auftreten, ob alleine oder mit Partner, ob als Kaufmann, Geschäftsführer, Vorstandssprecher oder nur als Drahtzieher im Hintergrund.
Es gibt weder die optimale Rechtsform, noch die Rechtsform auf Dauer. Mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die
Ansprüche an dessen Rechtsform. Eine Unternehmensform, die sich zu Anfang als optimal darstellt, kann sich im Laufe der Zeit wegen eingetretener Veränderungen wie Expansion, höherem Haftungsrisiko
usw. auch als nachteilig erweisen.
Bevor Sie sich für eine Rechtsform entscheiden, sind viele Aspekte zu berücksichtigen, da sich finanzielle, steuerliche und rechtliche
Folgen daraus ergeben.
Zu bedenken sind auch die Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc., da für einige Vorhaben besondere Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind.
2 Welche Rechtformen gibt es überhaupt?
Bei den zur Verfügung stehenden Rechtsformen von Unternehmen muss zunächst unterschieden werden, ob es nur eine Person ist, die das Unternehmen gründen möchte, oder ob es sich um mehrere Personen handelt, die sich gemeinsam selbständig machen wollen.
2.1 Eine Person als Gründer
Wenn nur eine Person Unternehmensgründer ist, so besteht die Möglichkeit,
zu gründen.
2.2 Mehrere Personen als Gründer
Bei mehreren Personen als Gründer lässt sich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden.
2.2.1 Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zu einer Gesellschaft zusammenschließen. Ein Einzelunternehmen ist somit keine Personengesellschaft, da es nicht mehrere Personen umfasst, sondern lediglich von einem Unternehmer geführt wird.
Es sind folgende Rechtsformen möglich, wobei die „Stille Gesellschaft hier nicht behandelt wird:
Bei Personengesellschaften führen in der Regel Gesellschafter die Geschäfte. Sie sind normalerweise gleichberechtigt. Bei der KG hingegen sind lediglich die Komplementäre zur Geschäftsführung verpflichtet. Die Kommanditisten haben in der Regel kein Mitspracherecht (Details zur KG dazu folgen weiter unten).
Personengesellschaften haben den großen finanziellen Vorteil, dass Sie durch die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Banken einfacher ein Darlehen erhalten, als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eventuell nachteilig muss gewertet werden, dass zwischen den einzelnen Gesellschaftern stets ein großes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Schließlich kann im Ernstfall einer der Gesellschafter für die Betriebsschulden, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat, haftbar gemacht werden.
Einfach erklärt, Teil 2:
Video "Die Personengesellschaft"
2.2.1 Kapitalgesellschaften
Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich „um Körperschaften des privaten Rechts“, deren Rechtsgrundlagen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) festgelegt werden. Die Kapitalgesellschaft ist eine sogenannte „juristische Person“ und kann somit Rechte wahrnehmen und Pflichten übernehmen.
Während bei den Personengesellschaften die einzelnen Gesellschafter mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer uneingeschränkten Haftung im Mittelpunkt stehen, ist es bei Kapitalgesellschaften das Kapital, das die ausschlaggebende Rolle spielt. So wird beispielsweise der Gewinn nach den erbrachten Kapitaleinlagen verteilt.
Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, die einzelnen Mitglieder können nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
In Deutschland existieren drei unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaften:
Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist immer ein Mindestkapital erforderlich. Bei der GmbH beträgt dieses 25.000 Euro. Bei der AG sind zur Gründung 50.000 Euro erforderlich. Das Mindestkapital wird in der Regel als Geldwert eingezahlt, ein Teil kann aber auch als Sachwert eingebracht werden. Die einzige Ausnahme, die die Regel bestätigt, bildet die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH oder auch 1-Euro-GmbH genannt). Für ihre Gründung ist lediglich ein Grundkapital von einem Euro notwendig.
Einfach erklärt, Teil 3:
Video "Die Kapitalgesellschaft"
Bei diesem Überblick fehlen einige Rechtsformen, die relativ selten vorkommen und die für die Existenzgründung in der Regel nicht in Frage kommen. Es sind dies
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